Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fahrstunden
Die Lektionsdauer beinhaltet die Vor- und Nachbesprechung, Instruktion und praktischer Unterricht. Die zeitlich unterschiedlichen Lektionen bieten die Gewährleistung, dass möglichst viele
Strecken im Prüfungsgebiet gefahren werden können. Während der Ausbildung wird mindestens eine Vorprüfung absolviert.
Der gültige Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrlektion mitzuführen. Ohne Lernfahrausweis darf der Fahrlehrer/in
keinen Unterricht erteilen.
Abmeldungen für vereinbarte Fahrstunden, müssen mind. 24 Stunden vor der Lektion erfolgen und vom Fahrlehrer bestätigt werden. Unentschuldigte oder zu spät entschuldigte
Lektionen werden voll verrechnet.
Die Dauer der Lektion wird mit dem Fahrschüler bei Beginn der Fahrstunde vereinbart.
Lektionsdauer Kosten
1 Lektion 50 Min Einzellektion (50 Minuten) CHF 96.-- nur gegen Barzahlung/TWINT
Abonnement für 5 Lekt. CHF 460.-- (CHF 92.--/Lekt.)
Abonnement für 10 Lekt. CHF 900.-- (CHF 90.--/Lekt.)
Abonnement für 20 Lekt. CHF 1'700.-- (CHF 85.--/Lekt.) Ausbildung Kategorie BE
(Minimum Doppellektionen) CHF 240.-- pro Doppellektion
*Grundpauschale CHF 120.--
Zahlungsmöglichkeiten Abonnements im Voraus: Barzahlung, TWINT oder Bankzahlung.
Der Preis einer Fahrlektion ist identisch ob der Unterricht auf dem Fahrschulfahrzeug der Fahrschule Bühler
oder einem privatem Fahrzeug des/der Fahrschülers erteilt wird.
Sämtliche ausstehenden Kosten müssen spätestens bis zur praktischen Führerprüfung beglichen sein.
Die Fahrschule Bühler behält sich das Recht vor, die praktische Führerprüfung abzusagen. Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt durch die Fahrschule Bühler.
Ordnungsbussen, welche durch Verschulden des/der FahrschülerIn erhoben werden, werden je nach Ausbildungs-
stand zu Lasten des/der SchülerIn erhoben.
Falls beim Abschluss der Ausbildung Restlektionen bestehen, wird der Gegenwert rückvergütet.
Wechselt ein/eine FahrschülerIn während der Ausbildung die Fahrschule wird das restl. Guthaben zurück bezahlt
unter Abzug von 10%
Grundpauschale / Versicherung
* Grundpauschale für Auto: im einmalig obligatorischen Betrag sind anteilmässige Kosten für Administration, der Haftpflicht, Vollkasko und Insassenversicherung enthalten. Auch für diverse kleinere nicht gedeckte Schäden
und Aufwendungen wie z.B. Felgen/Pneu, ausfüllen vom Unfallprotokoll, Auto in Garage bringen, Arbeitsausfall etc. (gültig während der Ausbildungsdauer).
Jegliche Haftung wird ausgeschlossen, sollte der Fahrschüler unter Einfluss von Alkohol und/oder Medikamenten, Drogen stehen. Wird vom Fahrlehrer ein Verdacht festgestellt von den vorgenannten Gründen, wird die
Fahrstunde mit Kostenauflage annulliert.
Verkehrskundeunterricht
Obligatorischer Verkehrskundeunterricht 4 x 2 Lektionen Fr. 190.—inkl. Lehrmittel
Das Kursgeld für den Kurs ist dem Kursleiter am 1. Kursabend bar zu bezahlen. Daten auf Anfrage.
Diverses
Wird der Inhaber der Fahrschule Bühler von einer Kollegin/einem Kollegen vertreten, bleiben alle Abo‘s und Grundpauschalen gültig.
Gewährleistung
Die Fahrschule Bühler bietet eine ordnungsgemässe Ausbildung, welche den Anforderungen des Schweiz. Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.