Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fahrstunden

Die Lektionsdauer beinhaltet die Vor- und Nachbesprechung, Instruktion und praktischer Unterricht. Die zeitlich unterschiedlichen Lektionen bieten die Gewährleistung, dass möglichst viele

Strecken im Prüfungsgebiet gefahren werden können. Während der Ausbildung wird mindestens eine Vorprüfung absolviert.

Der gültige Lernfahrausweis ist bei jeder Fahrlektion mitzuführen. Ohne Lernfahrausweis darf der Fahrlehrer/in

keinen Unterricht erteilen.

Abmeldungen für vereinbarte Fahrstunden, müssen mind. 24 Stunden vor der Lektion erfolgen und vom Fahrlehrer bestätigt werden. Unentschuldigte oder zu spät entschuldigte

 Lektionen werden voll verrechnet.

 

Die Dauer der Lektion wird mit dem Fahrschüler bei Beginn der Fahrstunde vereinbart.

 

Lektionsdauer                                             Kosten        

1 Lektion                       50 Min                     Einzellektion (50 Minuten) CHF       96.-- nur gegen Barzahlung/TWINT

                                                                  Abonnement für 5 Lekt.     CHF     460.-- (CHF 92.--/Lekt.)

                                                                  Abonnement für 10 Lekt.   CHF     900.-- (CHF 90.--/Lekt.)

                                                                  Abonnement für 20 Lekt.   CHF   1'700.-- (CHF 85.--/Lekt.) Ausbildung Kategorie BE

(Minimum Doppellektionen)                                                                 CHF     240.--  pro Doppellektion

                                                                  *Grundpauschale              CHF    120.--

 

Zahlungsmöglichkeiten Abonnements im Voraus: Barzahlung, TWINT oder Bankzahlung.

 

Der Preis einer Fahrlektion ist identisch ob der Unterricht auf dem Fahrschulfahrzeug der Fahrschule Bühler

oder einem privatem Fahrzeug des/der Fahrschülers erteilt wird.
 

Sämtliche ausstehenden Kosten müssen spätestens bis zur praktischen Führerprüfung beglichen sein. 
Die Fahrschule Bühler behält sich das Recht vor, die praktische Führerprüfung abzusagen. Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung erfolgt durch die Fahrschule Bühler.

Ordnungsbussen, welche durch Verschulden des/der FahrschülerIn erhoben werden, werden je nach Ausbildungs-

stand zu Lasten des/der SchülerIn erhoben.

Falls beim Abschluss der Ausbildung Restlektionen bestehen, wird der Gegenwert rückvergütet.

Wechselt ein/eine FahrschülerIn während der Ausbildung die Fahrschule wird das restl. Guthaben zurück bezahlt

unter Abzug von 10%

 

Grundpauschale / Versicherung

* Grundpauschale für Auto: im einmalig obligatorischen Betrag sind anteilmässige Kosten für Administration, der Haftpflicht, Vollkasko und Insassenversicherung enthalten. Auch für diverse kleinere nicht gedeckte Schäden

und Aufwendungen wie z.B. Felgen/Pneu, ausfüllen vom Unfallprotokoll, Auto in Garage bringen, Arbeitsausfall etc. (gültig während der Ausbildungsdauer).

Jegliche Haftung wird ausgeschlossen, sollte der Fahrschüler unter Einfluss von Alkohol und/oder Medikamenten, Drogen stehen. Wird vom Fahrlehrer ein Verdacht festgestellt von den vorgenannten Gründen, wird die

Fahrstunde mit Kostenauflage annulliert.

 

Verkehrskundeunterricht

Obligatorischer Verkehrskundeunterricht 4 x 2 Lektionen Fr. 190.—inkl. Lehrmittel

Das Kursgeld für den Kurs ist dem Kursleiter am 1. Kursabend bar zu bezahlen. Daten auf Anfrage.

 

Diverses

Wird der Inhaber der Fahrschule Bühler von einer Kollegin/einem Kollegen vertreten, bleiben alle Abo‘s und Grundpauschalen gültig.



Gewährleistung

Die Fahrschule Bühler bietet eine ordnungsgemässe Ausbildung, welche den Anforderungen des Schweiz. Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.